Franchise-Beratung aus einer Hand: Persönlich. Kompetent. Engagiert.

igenda FACHMAGAZIN
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11.10.2015

UNSER BERATUNGSANSATZ: Gemeinsam für unsere Mandanten

Die Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang, Aymans, Decker, Mittelstaedt und Partner ist in allen Bereichen des Wirtschafts-, insbesondere Vertriebs- und Insolvenzrechts, der Wirtschaftsprüfung, der Steuerberatung sowie der Unternehmensberatung mit höchstem Qualitätsanspruch tätig. Wir sind eine mittelständische Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, deren Ziel die bestmögliche Betreuung unserer Mandanten ist. Um dieses Ziel zu verwirklichen, haben wir ein integriertes Beratungskonzept entwickelt. So können wir unsere Mandanten in allen Belangen ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf hohem Niveau unterstützen. Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung sind wir in der Lage, den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu dienen und eine umfassende Betreuung in allen Bereichen der unternehmerischen Tätigkeit zu bieten.

UNSER SCHWERPUNKT: Rechtliche Beratung von Franchisesystemen

Das rechtliche und wirtschaftliche Konzept des Franchising beruht auf der Überlegung, dass ein Vertriebsnetz leichter durch den Aufbau eines Systems selbständiger Partner zu realisieren ist als durch den Initiator allein. Kern eines Franchisesystems ist das von dem Franchisegeber aufgebaute Know-how, das aus einem charakteristischen Vermarktungskonzept für das Produkt oder die Dienstleistung sowie aus vereinheitlichten Betriebsabläufen besteht. Da das deutsche Recht keine eigene gesetzliche Regelung für Kooperationssysteme und das Franchising kennt, stellen sich bei der Beratung von Franchisesystemen eine Vielzahl von Aufgaben, insbesondere im Bereich der Vertragsgestaltung und -umsetzung insbesondere des Kartellrechts sowie des gewerblichen Rechtsschutzes.

Unsere Beratung erstreckt sich auf die Konzeption von Franchisesystemen und deren rechtliche Umsetzung – aber auch die Entwicklung und Gestaltung von Franchise-Handbüchern. Die langjährige Erfahrung der Sozietät drückt sich in der Beratung von Franchisesystemen im Einzelhandel, im Dienstleistungs- sowie im Großhandels- und Produktionsbereich aus.

Auch für den Bereich der franchiserechtlichen Beratung gilt die Maxime: Angemessene wirtschaftliche Ergebnisse sind wichtiger als nach langen Jahren der Prozessführung erstrittene Urteile gegen zahlungsschwache Schuldner. Bei Konfliktsituationen wird daher im kreativ gestalteten Verhandlungsweg versucht, die wirtschaftliche Zielsetzung umzusetzen. Die Konzentration auf zahlreichen Absatzmärkten einerseits und der stärkere Wettbewerbsdruck ande­rerseits erfordern mitunter neue Wege sowohl der Vertragsgestaltung als auch der Vertragspräsentation. In diesem Kreativbereich erhebt und erfüllt die Partnerschaft den Anspruch, unmittelbar und ohne Aufschub die wirtschaftlichen Grundlagen zum Wohl der Mandanten konsequent, streitvermeidend und zukunftsweisend und mit Weitblick zu gestalten. Der Schutz und die Verteidigung des spezifischen Know-how eines Franchisesystems als dessen zentrales, wertbildendes Merkmal erfordern eine sorgfältige und vorausschauende Begleitung durch kompetente rechtliche Berater. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in diesem Rechtsbereich sind die Rechtsanwälte der Partnerschaft hoch qualifiziert, um ihre Mandanten im Franchisebereich bei der Vertragsgestaltung der Identifikation des schutzfähigen Know-how sowie bei den erforderlichen rechtlichen Schritten zum Schutz und zur Verteidigung dieses Know-how umfassend zu begleiten. Die Beratung der Franchise-Mandaten wird durch die umfangreiche wissenschaftliche Tätigkeit unserer Berater begleitet, mit der die Entwicklung des Franchiserechts und der benachbarten Rechtsgebiete regelmäßig aufgearbeitet und unseren Mandanten nutzbar gemacht wird. Hierzu ge­hören die Mitwirkung als Mit-Herausgeber und Autoren an zahlreichen franchise- und vertriebsrechtlichen Standardwerken wie dem „Handbuch des Vertriebsrecht“, der „Formularsammlung Vertriebsrecht“ und des „Kommentar Vertriebsrecht“ sowie des „Handbuch der EU-Gruppenfreistellungsverordnungen“ und der „Zeitschrift für Vertriebsrecht“ sowie regelmäßige Vorträge und wissenschaftliche Vorlesungen im In- und Ausland.

UNSER SCHWERPUNKT: Controlling und betriebswirtschaftliche Beratung von Franchisesystemen

Franchisegebern obliegt zugunsten ihrer Franchisenehmer eine Betreuungs- und Unterstützungspflicht. Hierfür ist ein effektives Controlling unabdingbar. Die Franchisegeber sind an einer Rechnungslegung ihrer Franchisepartner nach einheitlichen Kriterien ebenso interessiert wie an einem einheitlichen Berichtswesen und ganzheitlichen Controlling. Auch die Franchisenehmer profitieren von einem vereinheitlichten und auf den individuellen Bedarf des jeweiligen Franchisesystems optimierten Rechnungswesens. Die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Partnerschaft entwickeln basierend auf ihrer langjährigen Erfahrung mit der umfassenden Begleitung von Franchisesystemen für das jeweilige System optimierte Standards in Buchführung und Berichterstattung sowie Controlling. In der Umsetzung dieser Standards sind sie ständiger kompetenter und fairer Ansprechpartner für Franchisegeber und Franchisenehmer gleichermaßen.