Franchise | Bodystreet klagt gegen Schließung von Mikro-Trainingsstudios in Bayern
Das Fitness-Franchisesystem Bodystreet, das selbst und durch lokale unabhängige Franchisepartner mehr als 250 EMS-Trainingsstudios alleine in Deutschland betreibt, klagt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die weiterhin andauernde Zwangsschließung seiner Betriebe in Bayern aufgrund der Bayerischen Corona-Verordnung.
Bodystreet hat es seit 2007 als einer der ersten Anbieter verstanden, die EMS-Technologie (Elektromuskelstimulation) verbrauchergerecht anzubieten. Das Konzept unterscheidet sich radikal von „normalen“ Fitnessstudios: man trainiert nicht mehrmals pro Woche unbetreut im anonymen Großstudio, an einer Vielzahl von Geräten, sondern nur 1 x 20 Minuten pro Woche, an einem einzigen Gerät (EMS) und mit intensiver Personal Coach-Betreuung.
„Höchste Trainingssicherheit“
Und das in einem kleinen „Mikro-Trainingsstudio“ oder einem sogenannten „Boutique Fitnessstudio“. Die EMS-Technologie stammt aus der Sportmedizin und Astronautik und zeichnet sich durch außerordentlich hohe Effizienz aus. Dies bedeutet für den Trainierenden eine deutliche Ersparnis beim Trainingsaufwand sowie höchste Trainingssicherheit.
Bodystreet wendet sich mit seinem Normenkontrollantrag gegen die undifferenzierte Gleichstellung seiner Mikro-Studios mit klassischen Fitnessstudios, die in Bayern bis voraussichtlich Juni nicht öffnen dürfen.
Einhaltung aller Vorgaben
„Sport stärkt das Immunsystem und wir wollen gerade in der aktuellen Situation unsere Mitglieder dabei unterstützen, gesund und fit zu bleiben. Die pauschale Gleichstellung unseres Personal-EMS-Trainings mit klassischen Fitnessstudios macht uns das aber in Bayern immer noch unmöglich“, sagt Matthias H. Lehner, Geschäftsführer und Gründer von Bodystreet.
Lehner weiter: „In unseren Mikro-Studios mit meist deutlich weniger als 150 qm Fläche, trainieren immer nur maximal zwei Mitglieder mit einem Personal Trainer für jeweils 20 Minuten. Wir können bei dieser Trainingsform höchste Sicherheits- und Hygienestandards und die Einhaltung aller behördlichen Vorgaben, insbesondere zum Mindestabstand, gewährleisten.“
Kein „klassisches“ Fitnessstudio
Ein Bodystreet Mikro-Studio kann daher bei der Bewertung eines möglichen Infektionsrisikos nicht mit klassischen Fitnessstudios gleichgestellt werden, sondern muss vielmehr mit sonstigen Dienstleistungsbetrieben verglichen werden.
„Wenn Friseure, Kosmetik- und sogar Nagelstudios in Bayern bereits wieder öffnen dürfen, ist nicht nachvollziehbar, weshalb dies für unsere Dienstleistung „Personal Training“ als Teilbereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft nicht ebenfalls möglich ist. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unserem Normenkontrollantrag stattgibt“, sagt Lehner.